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   LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18   

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https://dejure.org/2018,24599
LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18 (https://dejure.org/2018,24599)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.08.2018 - 19 T 200/18 (https://dejure.org/2018,24599)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. August 2018 - 19 T 200/18 (https://dejure.org/2018,24599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 InsO, § 14 Abs 1 InsO, § 21 InsO, § 22 InsO, § 212 InsO
    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10

    Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Der Antrag ist somit nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe vom Schuldner glaubhaft gemacht wird (BGH NZI 2011, 20).

    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - bspw. durch Befriedigung - reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (u.a. BGH ZVI 2006, 564; ZIP 2006, 1957; NZI 2011, 20).

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - bspw. durch Befriedigung - reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (u.a. BGH ZVI 2006, 564; ZIP 2006, 1957; NZI 2011, 20).
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Anordnungen nach § 21 InsO setzen einen zulässigen Insolvenzantrag voraus (BT-Drs. 12/2443, 115; BGH NZI 2007, 344).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05

    Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Das Gericht wählt das gebotene Sicherungsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen aus, ohne an Anträge gebunden zu sein (BGH NZI 2006, 122).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Allein der Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens - bspw. durch Befriedigung - reicht nicht aus, um die Voraussetzungen des § 212 InsO zu erfüllen (u.a. BGH ZVI 2006, 564; ZIP 2006, 1957; NZI 2011, 20).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZB 207/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Bei der Beauftragung eines Sachverständigen handelt es sich demgegenüber lediglich um eine Amtsermittlungsmaßnahme im Sinne des § 5 InsO, die nicht vom Schuldner angegriffen werden kann (BGH ZInsO 2011, 1499; LG München I NZI 2003, 215).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Wird der Antrag im Laufe des Verfahrens unzulässig oder unbegründet (beispielsweise durch Gegenglaubhaftmachung der Forderung), hindert dies weder den Erlass neuer Anordnungen noch berührt dies die Wirksamkeit bestehender Anordnungen (BGH NZI 2008, 100; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 32).
  • OLG Köln, 29.02.1988 - 2 W 9/88

    Anordnung eines Veräußerungsverbots gegenüber Schuldner

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Über die Zulässigkeit des Insolvenzantrags muss hierbei wegen des Eilcharakters des vorläufigen Insolvenzverfahrens noch nicht endgültig entschieden sein, ausreichend ist, dass der Antrag nicht rechtsmissbräuchlich oder offensichtlich rechtswidrig ist und das Gericht den Insolvenzantrag vorläufig zulässt (OLG Köln ZIP 1988, 664; vgl. auch BT-Drs. 12/2443, 116).
  • LG Kleve, 04.04.2013 - 4 T 32/13

    Insolvenz; Insolvenzeröffnungsverfahren; vorläufiger Gläubigerausschuss;

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Daher kann die Auswahl eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht ohne die zu Grunde liegende Bestellung angefochten werden (Landgericht Kleve NZI 2013, 599; HK-InsO/Rüntz Rn. 60).
  • LG Düsseldorf, 28.08.2003 - 25 T 515/03
    Auszug aus LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
    Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht überschaubar sind (LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2003, 25 T 515/03; LG Berlin 10 InsO 202, 837).
  • LG München I, 30.12.2002 - 14 T 22353/02

    Kein Rechtsmittel gegen die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen im

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